Rechtsprechung
KG, 04.07.2002 - 8 U 177/01, 8 U 2/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen eines Mietmangels; Fassadensanierung ; Baugerüsterrichtung; Duldungspflicht ; Verzug bei der Mangelbeseitigung; Anforderungen an einen Schadensbeweis
- Judicialis
ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 333; ; ZPO § 539 Abs. 1; ; ZPO § 539 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 538 Abs. 1; ; BGB § 537; ; BGB § 541 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerberaummietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.03.2001 - 34 O 251/00
- KG, 04.07.2002 - 8 U 177/01, 8 U 2/02
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 25.10.2001 - 8 U 177/01 - 40 |
Zitiervorschläge
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 8 U 177/01 - 40 (https://dejure.org/2001,42216)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 21/75
Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei Stornierung von Hotelzimmern; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2001 - 8 U 177/01
Handelt es sich bei dem avisierten Vertragspartner des Hoteliers um ein Reiseunternehmen, erfolgen die Absprachen langfristig und sind auch noch nicht alle Vertragspunkte (Teilnehmerzahl; Verpflegungsart) abschließend geregelt, werden die Beteiligten regelmäßig noch keine Hauptverträge in Form von Beherbergungsverträgen schließen (wollen), sich vielmehr zunächst darauf beschränken, eine sogenannte ?Hotelreservierungsvereinbarung? zu treffen (vgl. BGH, NJW 1977, 385/386; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 315/316; OLG Frankfurt…, Urt. vom 20.12.2000 - 17 U 91/98;… Führich, Reiserecht [3.Aufl.], Rdnr. 878 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 17 U 91/98
Hotelreservierung / Handelsbrauch / Rücktritt
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2001 - 8 U 177/01
Handelt es sich bei dem avisierten Vertragspartner des Hoteliers um ein Reiseunternehmen, erfolgen die Absprachen langfristig und sind auch noch nicht alle Vertragspunkte (Teilnehmerzahl; Verpflegungsart) abschließend geregelt, werden die Beteiligten regelmäßig noch keine Hauptverträge in Form von Beherbergungsverträgen schließen (wollen), sich vielmehr zunächst darauf beschränken, eine sogenannte ?Hotelreservierungsvereinbarung? zu treffen (vgl. BGH, NJW 1977, 385/386; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 315/316; OLG Frankfurt, Urt. vom 20.12.2000 - 17 U 91/98;… Führich, Reiserecht [3.Aufl.], Rdnr. 878 m. w. N.).